Morgen wird unser Bundestag über die geplante Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Vorgegeben von der EU soll ab 2008 jegliche elektronische Kommunikation ALLER Bürger verdachtsunabhängig für 6 Monate gespeichert werden. Das bedeutet jedes Telefongespräch (Dauer, Gesprächspartner), bei Handys sogar inklusive des Standort des telefonierenden (der Funkzelle, in der er sich grad befindet), jede Email (ohne Inhalt aber wer mit wem mailt), jeder Internetverbindungsaufbau wird aufgezeichnet und für ein halbes Jahr gespeichert. Zugriff darauf bekommt Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staatenzur Strafverfolgung.
Und warum? Gegen den Terror hilft dies auch nicht, der Anteil der hiermit aufspürbaren Grosskriminalität (und nur solche würde überhaupt den Ansatz einer Rechtfertigung dafür liefern, daß JEDER Bundesbürger ab sofort potentiell unter Verdacht steht, daß die ehemals gültige Unschuldsvermutung ad absurdum geführt wird und das Grundgesetz mit den Füßen getreten wird) ist so gering, daß man es in Prozentzahlen kaum noch ausdrücken kann. Dafür ist es relativ leicht die Protokollierung zu umgehen, wenn man denn wirklich etwas zu verbergen hat. Prepaid-Handys, öffentliche Telefonzellen und Internet-Cafes machen dies für Kriminelle leicht möglich. Der Nutzen steht hierbei in absolut keinem Verhältnis zum Verlust der persönlichen Freiheit kommunizieren zu können, ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen.
Die Kosten für diese Protokollierung werden allein in Deutschland auf mindestens 300 Millionen Euro geschätzt werden. Kosten, die die Provider natürlich an ihre Kunden, und das sind wir, weitergeben werden.
Es wird eine
Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet. Fast 7.000 Menschen haben sich dort bereits eingetragen. Zum Vergleich: gegen die Volkszählung haben seinerzeit grade mal 1.500 Menschen geklagt - aber der Aufruhr in der Bevölkerung war wesentlich grösser als heute! Das, was hier heute geplant und umgesetzt wird (einschliesslich einer neuen, elektronischen und wesentlich genaueren Volkszählung, einschliesslich der Abgabe von Fingerabdrücken wie ein Straftäter nur um einen Reisepass zu bekommen, einschliesslich einer bundesweiten Passfotodatenbank, einschliesslich einer lebenslang gültigen Identifikationsnummer für jeden Bürger, einschliesslich der "Gesundheitskarte", der Fluggastdatenüberwachung und natürlich Schäubles Lieblingskind: die "Online-Überwachung"), ist wesentlich schlimmer und greift wesentlich tiefer in die Rechte des einzelnen Bürgers ein. Nur scheint dies heute leider kaum einen zu interessieren. Man habe ja nichts zu verbergen, hört man immer wieder. Bitte? Natürlich haben wir alle etwas zu verbergen! Unsere Privatsphäre! Das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Das Fernmeldgeheheimnis! Und wem dies alles noch kein Grund ist wegen der verschwindend geringen Gefahr terroristischen Anschlägen zu sterben (einer Statistik der Weltgesundheitsorganisation zufolge sterben weniger als 0,002% der Europäer jährlich als Opfer einer Straftat, terroristische Anschläge eingeschlossen), dem sei nahegelegt sich auszumalen, was bei einem Missbrauch oder auch nur einem Irrtum mit den gesammelten Daten passieren kann. Wenn es möglich ist, eine solche Masse an Daten zu rastern, wird auch eine menge Fehlentscheidungen aufgrund dieser Rasterung treffen. Wenn polizeiliche Ermittlungen keinen Verdachtsmoment mehr benötigen, sondern aufgrund von statistischen Abweichungen passieren können, werden wir Bürger (nicht nur statistisch) Opfer hiervon werden.
Hinzu kommt, daß Datensammlungen immer Begehrlichkeiten wecken, selbst wenn die Daten heute nur zu einem ganz bestimmten Zweck gespeichert werden. Es dauert es niemals lange, bis andere Gruppen genau diese Daten auch haben wollen. Das ist immer so und den Beweis liefert grade aktuell die fast ständig geführte Debatte über die Mautdaten. Die, so war es immer geplant, so wurde es laut verkündet, so ist es Gesetz geworden nur für Abrechnungszwecke und nur für LKW erhoben werden! Aber wie lange dauert es wirklich noch, bis von jedem Autofahrer ein Bewegungsprotokoll erstellt werden kann? Der Zugriff auf Bankkonten-Stammdaten war ursprünglich auch nur zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt worden. Heute haben Finanzämter, Sozialämter und viele mehr Zugriff auf diese Daten. Und schon heute stehen Musik- und Filmindustrie händchenreibend da und verlangen Zugriff auf die IP-Adressen der Vorratsdatenspeicherung um weitestgehend kleinstkriminelle Internetnutzern belangen zu können. Und das am liebsten auch noch ohne Richtervorbehalt (der ja, wie man bei der Telefonüberwachung schön sehen kann, oft keine Hürde sondern nur eine Formsache ist).
Übrigens ist ein knapp 500 Seiten umfassender Evaluierungsbericht des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur derzeitigen Nutzung von Verbindungsdaten durch die Polizei trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer
nicht vorgelegt worden sei. Die hieraus zu erwartenden Erkenntnisse über das eventuelle Ausreichen der bisherigen Zugriffsmöglichkeiten auf die begehrten Informationen, wer wann mit wem telefoniert, SMS verschickt, gemailt oder anderweitig im Internet kommuniziert hat, werden also erst nach dem Bundestagsbeschluss diskutiert werden können.
Der Oberste Gerichtshof des Staates Israel führte im Jahr 1999 zutreffend aus: „Dies ist das Schicksal der Demokratie, weil nicht alle Mittel mit ihr vereinbar und nicht alle Methoden ihrer Feinde für sie verfügbar sind. Obwohl eine Demokratie oft mit einer Hand auf ihren Rücken gebunden kämpfen muss, behält sie trotzdem die Oberhand. Die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung der Freiheit des Einzelnen bilden einen wichtigen Bestandteil ihres Verständnisses von Sicherheit. Letztlich erhöht dies ihre Stärke.”
Eine vertiefender Link:
eine sehr lesenswerte Frage und Antwortsammlung zur Vorratsdatenspeicherung