Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
1: zum Thema Online-Durchsuchungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 das das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen gekippt; es hält ein Ausspähen von Computern aber unter bestimmten Bedingungen für verfassungsgemäß. In der
Entscheidung der Verfassungsrichter betonen diese ein neues Grundrecht zum Schutz digitaler Kommunikation:
„das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.
"Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.“ Vor die Online-Durchsuchung wurde ein Richtervorbehalt gesetzt .
Damit bekommen die paranoiden Politiker und Kriminaler leider genau das, as lautstark immer gefordert wurde: ein paar wenige Gelegenheiten, bösen "Terroristen" auf die Rechner zu gucken. Vorausgesetzt, es bestehen ausreichende Verdachtsmomente. Allerdings sind die Grenzen sehr eng gesteckt. Wie eng, wird sich in naher und ferner Zukunft noch zeigen. Auch bleibt die größte Schwierigkeit auf Seiten der Technik. Wer wirklich etwas zu verbergen hat, wird dies auch zu sichern wissen (z.B. indem das Internet nur vom Internet-Cafe aus oder mit Live-CD-Betriebssystemen, in die sich kein Trojaner dauerhaft einnisten kann, benutzt wird) . Einen Universal-Bundestrojaner wird es vermutlich niemals geben; sobald dieser irgendwo enttarnt wurde, wird es von Gegenmaßnahmen nur so wimmeln. Zumal es ja auch keine Universal-Sicherheitslücken gibt, mit denen sich so ein Schädling überhaupt einnisten kann. Hier bleibt weiterhin offen, wie sich die Ermittler die technische Umsetzung vorstellen. Das Verschweigen und Ausnutzen grober Sicherheitslücken in den üblichen Betriebssystemen kann kaum im Interesse des Volkes sein, die Zusammenarbeit mit den Herstellern von Betriebssystemen und häufig genutzten Anwendungen erscheint auch eher wie Fiktion. Bleibt noch die Zusammenarbeit mit den Internet-Zugangsprovidern, die – einfach geschrieben – den „Bundestrojaner“ in dem restlichen Datenverkehr des Verdächtigen verstecken. Aber auch dies muss nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein und die Kosten all solcher Versuche einen Rechner zu infizieren, dürften extrem groß sein.
Bleibt mir nur die Hoffnung, dass die technischen Hürden eine Nutzung dieser Möglichkeit einer „heimlichen Hausdurchsuchung“ weitestgehend verhindern. Und das die klassischen Möglichkeiten der Polizeiarbeit, die häufig aus Personalmangel (und damit auch Geldmangel) nicht genutzt wurden, wieder in den Vordergrund all dieser Debatten kommen.
Links zum Weiterlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134