Wer kein Apfel ist, muß eine Birne sein


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Andreas Fink
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Als Schweizer Internet Provider kann ich bestätigen das es solche Sperren nicht gibt und dass auch solche Sperrmassnahmen von der Gesellschaft überhaupt nicht akzeptier werden. Ein paar Internet Provider haben in Eigenregie sowas ausprobiert, sind aber damit böse auf die Nase gefallen weil ein Sperrmechanismus in die Informationsfreiheit eingreift und damit nicht rechtens ist.

Es gibt einen Fall wo jemand geklagt hat weil er von einem schweizer Verleugnet wurde. Dieser Verleugner hatte die Seiten allerdings irgendwo in USA und sonstwo verteilt. Daraufhin hat ein Richter (nicht irgendwelche unkontrollierbare Behörden) versucht per einstweilige Verfügung die schweizer Internetprovider dazu verdonnern diese Seiten zu sperren. Die Internet Provider haben sich aber erfolgreich gegen diese Sperre gewehrt so das die einstweilige Verfügung nie rechtskräftig wurde.

In diesem Falle ist die Sperrung auf dem Server im Ausland schwierig weil Verleumdungs taten immer eine Kulturelle geschichte sind. Wenn ich den König von Thailand beschimpfe, passiert mir in Europa nichts, in Thailand wander ich aber unter umständen ins Gefängnis. Insofern ist Rechtshilfe in so einem falle Schwierig und lanwierig. Aber im falle von Kinderpornographie ist die Rechtslage so sonnenklar das ein Wink an die Polizei im Land wo der Server steht schon reicht das die ihre Ermittlungen von selber aufnehmen, unabhängig von langwierigen Rechtshilfeverfahren.

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