QUOTE:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
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Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
Quelle und mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html
Sehr schön, sehr schön!!! :applaus:
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Nachtrag, nachdem ich das Urteil und die Stimmen dazu gelesen und ein bisschen Zeit hab verstreichen lassen:
Das Urteil ist keineswegs nur positiv. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gesagt, dass die Vorratsdatenspeicherung keineswegs generell nicht gestattet ist, nur daß deutlich gemacht werden muss, für welche Verbrechen diese Daten genutzt werden können. Und grade der Bereich der Herausgabe von Adressen zu einer IP-Adresse (also den Anschlussinhaber eines Internetsanschlusses zu ermitteln, was im Zuge des Abmahnwahns der Musik- und Filmindustrie zu zehntausenden Abmahnungen kleinkrimineller Tauschbörsenbenutzer geführt hat und wohl auch zukünftig führen wird), ist nicht als gravierend, also nicht als verboten bezeichnet worden. Somit ist der Richtervorbehalt, wie er in den letzten Monaten nötig gewesen ist, zukünftig vielleicht hinfällig. Sobald unsere Regierung ein neues, verfassungsgemässes Vorratsdatenspeicherungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Was sie sicher auch tun wird. Aber in welcher Stärke bleibt abzuwarten, selbst die EU, der wir das ganze zu verdanken haben, will in diesem Jahr noch über ihr Vorratsdatenspeichergesetz nachdenken und hier ggf. nachbessern.
Ich kann nur hoffen, daß unsere Regierung bemerkt hat, wie viele Menschen sich gegen dieses Gesetz gewandt haben und Umgang mit den persönlichsten Verkehrsdaten ihrer Bürger etwas sensibler gehandhabt wird.
Alles in allem bleibt es abzuwarten. Erstmal ist das Urteil trotzdem ein Sieg! Ein sehr knapper, es stand 4:4 bei den Verfassungsrichtern!